Verhaltenskodex für Zulieferer
Bei der Rainforest Company haben Transparenz und Rückverfolgbarkeit in unserer Lieferkette höchste Priorität. Wir möchten sicherstellen, dass die Art und Weise, wie unser Superfood produziert, angebaut oder hergestellt wird, keine negativen Auswirkungen auf die Menschen oder den Planeten hat. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf den Aufbau starker, langfristiger Beziehungen zu unseren Lieferanten und arbeiten nur mit denen zusammen, die unserer Vision von Nachhaltigkeit folgen und mit den gleichen Standards arbeiten wie wir. Wir haben diesen Verhaltenskodex für Lieferanten erstellt, um die Mindeststandards zu verdeutlichen, die von unseren Geschäftspartnern erwartet werden, die direkt oder indirekt Teil unserer Wertschöpfungskette sind.
Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten gilt für alle Geschäftspartner, die als Lieferanten, Agenten, Vertriebszentren, Distributoren bezeichnet werden, sowie deren Subunternehmer und andere Lieferanten (im Folgenden auch als Geschäftspartner bezeichnet), die in einer Geschäftsbeziehung mit The Rainforest Company stehen.
Engagement
Geschäftspartner verpflichten sich, über Prüfmechanismen und gut funktionierende Managementsysteme zu verfügen, um die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze umzusetzen, einzuhalten und zu prüfen. Dazu gehören klare Richtlinien, eine rechenschaftspflichtige Organisation, Routinen, Kommunikations- und Feedback-Mechanismen, um soziale, gesundheitliche und sicherheitsbezogene sowie ökologische Auswirkungen zu erkennen, zu korrigieren und zu verbessern. Bei der Übermittlung von Informationen wird vom Geschäftspartner erwartet, dass er transparent ist und The Rainforest Company nicht absichtlich irreführt.
Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verträgen
Geschäftspartner müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften (einschließlich Antikorruptions- und Bestechungsgesetze) dort einhalten, wo sie Geschäfte tätigen, und müssen die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, die zwischen den Parteien während der gesamten Vertragslaufzeit festgelegt wurden.
Kinderarbeit
Die Beschäftigung und/oder Ausbeutung von Kindern ist streng verboten. Alle gesetzlichen Beschränkungen in Bezug auf die Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren müssen eingehalten werden. Sie sollten vor jeder gefährlichen Arbeit, Nachtschicht und jeder Art von Arbeit geschützt werden, die ihre Entwicklung behindern oder ihnen körperliche Schäden zufügen könnten. Es sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Personen unter dem gesetzlichen Beschäftigungsalter eingestellt werden.
Vereinigungsrecht, Tarifverhandlungen
Alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme oder Unterschied haben das Recht, Vereinigungen oder Organisationen ihrer Wahl zum Zweck der Förderung und des Schutzes der Interessen der Arbeitnehmer zu gründen. Sie haben auch das Recht, solchen Vereinigungen oder Organisationen beizutreten oder sie zu verlassen und für sie ohne vorherige Genehmigung, Strafe oder Einmischung zu arbeiten.
Diskriminierung
Jede Art von Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung, Zugang zu Ausbildung, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung ist verboten. Insbesondere jede aktive oder passive Unterscheidung, Ausgrenzung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse, Kaste, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Schwangerschaft, Religion, politischer Meinung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, Krankheit, körperlicher oder geistiger Behinderung, ethnischer Herkunft, Nationalität oder soziale Herkunft, Familienstand, berufliche Position, Nationalität, sexuelle Orientierung oder andere persönliche Merkmale. Geschäftspartner müssen über einen Beschwerdemechanismus verfügen, der es Mitarbeitern ermöglicht, Beschwerden ohne das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen einzureichen.
Positives Arbeitsumfeld
Mitarbeiter sind unterschiedslos mit Gleichheit, Würde und Respekt zu behandeln. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit aktuellen nationalen und internationalen Standards und mit international anerkannten Menschenrechten verhängt werden. Kein Mitarbeiter darf an seinem Arbeitsplatz irgendeiner Form von Belästigung, Nötigung oder Missbrauch ausgesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, verbaler, mentaler, physischer, psychischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt.
Einhaltung von Handels- und Exportbestimmungen
Exporteure stellen sicher, dass alle geltenden Exportkontrollvorschriften (z. B. der EU und der USA) auch außerhalb des jeweiligen Territoriums eingehalten und eingehalten werden. Geschäftspartner achten genau auf Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften einschließlich derer zur Sicherheit in der Lieferkette beim Handel und Transport von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder sonstiger Weitergabe von technischem Know-how oder Software.
Zwangsarbeit
Geschäftspartner werden keine Form von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklavenarbeit und sklavereiähnliche Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Vertragsarbeit) anwenden. Kein Mitarbeiter darf durch Gewalt und/oder Einschüchterung direkt oder indirekt zur Arbeit gezwungen werden. Die Mitarbeiter müssen keine „Kautionen“ hinterlegen und können ihre Beschäftigung nach angemessener Frist kündigen.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die Arbeitszeiten müssen den strengsten Anforderungen entsprechen, die zu jedem Zeitpunkt gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gelten. Eine Arbeitswoche darf 48 Stunden bzw. 60 Stunden mit Überstunden nicht überschreiten. Dem Arbeitnehmer steht nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu. Etwaige Überstunden sind nach innerstaatlichen Standards zu vergüten, müssen auf freiwilliger Basis erfolgen und werden stets mit einem Zuschlag vergütet, der mindestens 125 % des regulären Entgelts betragen sollte.
Löhne und Vergünstigungen
Die gezahlten Löhne, Überstunden und Sozialleistungen entsprechen mindestens der nationalen gesetzlichen Ebene, der Branchenebene oder dem Tarifvertrag, je nachdem, welcher Wert höher ist. In jedem Fall sollte ein fairer existenzsichernder Lohn immer ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter und ihrer Familien zu decken und ein gewisses frei verfügbares Einkommen zu ermöglichen. Die Entschädigung muss zeitnah und leicht verständlich erfolgen. Alle gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Nebenleistungen werden erbracht. Bedingte Zahlungen oder Disziplinarabzüge werden nicht toleriert. Dem Arbeitnehmer ist jede Art von bezahltem Urlaub, auf den er einen gesetzlichen Anspruch hat, zu gewähren und korrekt zu vergüten.
Dokumentation des Arbeitsverhältnisses
Alle ausgeführten Arbeiten müssen auf der Grundlage eines anerkannten Arbeitsverhältnisses erfolgen, das durch die nationale Gesetzgebung und Praxis festgelegt wurde. Geschäftspartner stellen ihren Mitarbeitern eine schriftliche Dokumentation in ihrer eigenen Sprache mit den Beschäftigungsbedingungen (z. B. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeiten, Gehalt und Prämien) in Bezug auf die sie direkt betreffenden Herstellungsphasen zur Verfügung. Zu erfassen sind Name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie nach Möglichkeit die Wohnanschrift des Arbeitnehmers. Aus dem regulären Arbeitsverhältnis resultierende arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern dürfen nicht durch Werkverträge, befristete Arbeitsverträge oder Lehrlingsausbildungen umgangen werden, bei denen keine wirkliche Absicht besteht, Fähigkeiten zu vermitteln, oder regelmäßige Beschäftigung bieten.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Den Mitarbeitern wird ein sicherer, hygienischer und gesunder Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Geschäftspartner müssen Richtlinien, Systeme und Schulungen bereitstellen, um Gesundheit und Sicherheit zu fördern und Verletzungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen Geschäftspartner Systeme einrichten, die in der Lage sind, mögliche Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu erkennen und zu verhindern. Darüber hinaus informieren und schulen sie die Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Arbeitsschutzvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen. Ausreichende Belüftung und Temperatur, saubere Toiletten und Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge sind sicherzustellen. Werden den Beschäftigten Schlafräume zur Verfügung gestellt, müssen diese vom Arbeitsplatz getrennt, sauber, sicher und den Grundanforderungen genügen. Geschäftspartner berücksichtigen die Bedürfnisse schwangerer Arbeitnehmerinnen.
Umweltbelastung
Geschäftspartner müssen alle anwendbaren Umweltgesetze und -vorschriften in den Gerichtsbarkeiten einhalten, in denen sie tätig sind. Dazu gehören Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Luftqualität, Luftemissionen, Wassereinsparung, Wasserqualität, Wasserverbrauch, Abfall, Wiederverwendung, Recycling und Energieeffizienz. Es wird erwartet, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um Umweltbelastungen zu vermeiden und zu mindern. Geltende Verfahren und Normen zur Abfallwirtschaft, zum Umgang mit Chemikalien und anderen Gefahrstoffen und deren Entsorgung sowie zu Emissionen und Abwasserbehandlung sind einzuhalten. The Rainforest Company wird kontinuierlich nach Geschäftspartnern suchen, die eine proaktive Führung und Partnerschaft bei der Reduzierung dieser Auswirkungen bieten.
Umsetzung des Verhaltenskodex
Die Geschäftspartner veröffentlichen, implementieren und integrieren diesen Kodex und unterstützende Richtlinien in ihren Betrieb und stellen die Einhaltung durch ihre Subunternehmer sicher. Dieser Kodex muss gut sichtbar am Arbeitsplatz in der Landessprache ausgehängt werden.
Überwachung des Verhaltenskodex
The Rainforest Company ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze sicherzustellen. Auf Verlangen von The Rainforest Company sind die Geschäftspartner verpflichtet, ein Sozialaudit an den Produktionsstandorten durchzuführen. Geschäftspartner garantieren, dass bei Bedarf die Mitarbeiter von The Rainforest Company oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze durch die direkt oder anderweitig von ihr beauftragten Personen zu überprüfen. The Rainforest Company oder autorisierte Dritte sind berechtigt, unangekündigte Geschäftspartner zu besuchen. Geschäftspartner gewähren The Rainforest Company oder autorisierten Dritten außerdem uneingeschränkten Zugang zu allen seinen Produktionsstätten und Anlagen.
Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
The Rainforest Company ist berechtigt, die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze zu überwachen. Bei festgestellten Verstößen sind die Geschäftspartner verpflichtet, unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Wenn angemessene Maßnahmen nicht umgesetzt werden oder die Nichteinhaltung nach ihrer Meldung immer noch festgestellt wird, hat The Rainforest Company das Recht, die Geschäftsbeziehungen mit den Geschäftspartnern zu beenden.
Benachrichtigung
Beschwerden oder Informationen zu Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können in der Landessprache an rachana@therainforestco.com gemeldet werden. The Rainforest Company wird der Vertraulichkeit von Informationen und dem Identitätsschutz höchste Priorität einräumen, wenn sie diese Informationen untersucht und entsprechend handelt. Alle Geschäftspartner garantieren, dass sie keine nachteiligen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer ergreifen werden.
Unterauftragsvergabe
The Rainforest Company gestattet keine Unteraufträge ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Alle Muster- und Produktionsbestellungen für Verkäufer müssen ausnahmslos in Einrichtungen hergestellt werden, die von The Rainforest Company genehmigt wurden. Die Lieferanten sind verpflichtet, zugelassene Subunternehmer und Sublieferanten kontinuierlich auf soziale und ökologische Verantwortung zu überwachen, indem sie Standards anwenden, die diesen Kodex erfüllen oder übertreffen.
Tierschutz und Biodiversität
Lieferanten müssen sicherstellen, dass die an den Hersteller gelieferten Waren nicht aus Ländern oder Regionen stammen, in denen Tierschutz oder Biodiversität nicht respektiert werden oder in denen die Aktivität zur Entwaldung führt. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, Mechanismen einzuführen, um sicherzustellen und nachzuweisen, dass die oben genannten Richtlinien befolgt werden.
Transparenz
The Rainforest Company und unsere Lieferanten sind verantwortungsbewusst und haben das Ziel, soziale und ökologische Verantwortung und die Integrität unserer Angaben zum Produktinhalt in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. The Rainforest Company glaubt, dass Transparenz und Rückverfolgbarkeit ein entscheidender Schritt sind, um die Branche zu verändern und auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Daher verlangt The Rainforest Company von seinen Lieferanten, alle Standorte auf allen Ebenen ihrer Lieferkette zu kartieren und kontinuierlich zu verfolgen und zu überwachen und auf Anfrage transparente Informationen über die eigenen und/oder an Subunternehmer vergebenen Farmen, Mühlen, Werke, Fabriken und anderen Standorte bereitzustellen an der Produktion der Produkte von The Rainforest Company beteiligt.
Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigen wir hiermit, dass wir die im gesamten Lieferantenkodex genannten Werte teilen, respektieren, einhalten und anwenden.